Hexa­gonale Strassen­topo­logie

In einigen Teilen der Welt (in Deutsch­land nicht so sehr) haben sich dem Quadrat­raster über­aus genau ent­sprechende Strassen­topo­logieen ent­wickelt. Noch häufiger ist diese An­ordnung, wenn man auch von einem Stadt­zentrum aus­gehende Strahlen­muster mit dazu recht­winkligen Kreisen mit ein­bezieht. Im Folgenden habe ich versucht, ein paar Gedanken zu einer anderen Topo­logie zu sammeln: die hexa­gonale An­ordnung mit 3 Strassen­zügen im Winkel von 60 Grad statt zweier mit 90 Grad.

Ein grosser Vorteil dieser hexa­gonalen An­ordnung ist natürlich, daß Weg­längen meist sehr viel besser dem Luft­linien-​Ideal ent­sprechen. Nimmt man an, daß die Richtungen von zurück­zu­legenden Wegen gleich­ver­teilt seien, ergibt sich unter Ver­nach­lässigung von Zu­führung auf das Raster dieses Bild:

Nur in dem Aus­nahme­fall, in dem eine zu­rück­zu­legende Strecke gerade die Richtung der Straßen­züge hat, ent­spricht sie dem Ideal­fall Luft­linie. Im Quadrat­raster er­gibt sich im un­günst­igsten Fall √2≈1,41 im hex-​Raster hin­gegen nur 1/cos(30°)≈1,1547. Über alle Richtungen gleich­ge­wichtet ge­mittelt ver­bleibt beim Quadrat­raster eine typische Strecken­ver­läng­erung auf 1,273 und somit typ­isch­er­weise mehr als ein Vier­tel der Luft­linien­strecke als Umweg. Im Hex-​Raster geht es da­gegen nur um etwas mehr als 10% Um­weg.

Gleich­zeitig ergeben sich aller­dings bei gleichem Ab­stand paralleler Straßen doppelt so­viele Kreuzungen ent­lang einer Strassen­strecke, wobei aber die Verkehrs­leistung durch den dritten Strassen­zug eben­falls deut­lich höher sein mag, so dass man hier vllt. zwecks besserer Ver­gleich­barkeit den Zahlen­wert 2*⅔≈1,33 an­setzen könnte, soweit man denn Verkehrs­leistung als das Raster­mass be­dingende Kriterium sehen will.

Für dieses Problem gibt es aber eine Lösung: In einem ersten Schritt lassen sich die Strassen­züge als Einbahn­strassen ge­stalten, was zu­min­dest den wünschens­werten Effekt hat, die Über­sicht­lichkeit der Kreuzung wesentlich zu er­höhen. Das sieht dann etwa so aus:

Dabei ergibt sich, dass jedes vierte Hexa­gon (in der Zeichnung grau statt farbig) sowie eben­falls jedes vierte gleich­seitige Ver­schnitt-​Dreieck (in der Zeichnung weiss statt farbig) von einem konti­nuierlichen Um­lauf­sinn um­geben ist. Das Muster be­steht aus folgender Kachel:

Aus­gehend davon ist eine weitere Ein­schränkung leicht hin­zunehmen: Nur ab­biegen im 60 Grad Winkel. Da um die grauen Hexa­gone ein Kreis­verkehr möglich ist, kann man von dort in alle Richtungen des Rasters gelangen. Und jedes zweite Hexa­gon in Fahrt­richtung rechts ist ein graues Hexa­gon. Es lassen sich also alle grauen Hexa­gone von grauen Hexa­gonen aus­gehend er­reichen. Passende Ge­staltung der Ein- und Aus­fahrten der übrigen Hexa­gone er­möglicht somit Er­reich­bar­keit aller Netz­punkte (Hexa­gone). Das kann z.B. durch einen zus. In­kreis in den Hexa­gonen ge­schehen:

Somit ver­ein­fachen sich im Prinzip sämt­liche Kreuzungen dahin­gehend, daß nie­mals ab­ge­bogen werden darf (ausser am In­kreis der Hexa­gone), was natürlich mit Brücken­kon­strukt­ionen ein komplett kreuzungs­freies Fahren ermöglicht! Man könnte z.B. die Straßen­züge der weiter oben bläu­lich ge­zeich­neten Richtung komplett auf Dämmen führen und die gelb­lich ge­zeich­neten komplett in Gräben. Die röt­lichen Strassen­züge müssten dann ab­wechselnd über die gelben bzw. unter die bläu­lichen ge­führt werden.

Zweck­mässig wäre dann noch, auch für Fuss­gänger ge­sonderte Über- und Unter­führungen ein­zu­richten. Es ent­stünde ein Beton­bedarf, der aller­dings in einem Ver­hält­nis zur Be­bau­ung stünde, für die die Stassen ja letz­lich ein­ge­richtet werden. In der obigen Zeichnung (Raster­mass gegeben als Seiten­länge der Drei­ecke: 50m), ent­fallen bspw. auf eine Brücken-​Kreuzung 2 Häuser (15mx10m: 4er MFH).

Zu be­achten ist noch: Man will möglichst kein Erd­reich trans­port­ieren, so daß Damm­quer­schnitt und Graben­quer­schnitt (in­etwa) gleich sein müssen. Also auch etwa: Grabentiefe hg=hd Dammhöhe. Zu­lässige Fahr­zeug­höhen sind in Deutsch­land so­weit ich das her­aus­fand für fast alles 4m. Daraus ergibt sich, daß zu­mindest die Fuss­gänger­über­quer­ungen nicht eben­erdig sein können, so­fern man nicht hg>4m +Lichtraumaddon +Betondicke tiefe Gräben aus­heben und eben­so­hohe Dämme auf­schütten will. Norm­gerecht sind in Deutsch­land soweit ich das her­aus­finden konnte Steil­heiten von Bösch­ungen 1 zu 1,5. Und 3,50m eine normale Strassen­breite, zuzgl. ca. 0,50m Rand.

Die Fuss­gänger­unter­führ­ungen hin­gegen können ggfls. eben­erdig sein. So bspw. bei der Wahl hg=hd=3m, ebene Damm- und Graben­breite 4m, Böschung 30° Graben- bzw. Damm­breite gesamt je 14.39m, was im Seiten­längen-​Raster­mass von 50m gerade noch dar­stell­bar ist.